Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Liebstadt          

 

Unsere Leistungen

Unsere Entlastungs- und Betreuungsangebote werden mit unseren Kunden zusammen individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Kunden zusammengestellt und geplant. Die Regelmäßigkeit und der Zeitraum werden individuell nach dessen Bedarf mit den Kunden zusammen angepasst. Unsere Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, wenn sie ein Pflegegrad 1-5 haben. Sie können aber natürlich unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI über die 125,00 Euro
  • Umwandlung der Sachleistungen von 40 % über § 45 a SGB XI
  • Stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden nach § 45a SGB XI
  • Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3


Wir bieten Ihnen zum Beispiel Unterstützung an bei…

  •  Hauswirtschaftliche Versorgung
    Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Haushaltshilfe.
  • Arztbesuche

Wir begleiten Sie zu ihren Arzttermin und besorgen im Anschluss die eventuell verordneten Medikamente aus der Apotheke.

  • Freizeitgestaltung

Möchten Sie mal wieder einen Ausflug machen? Auch bei Ihren Freizeitaktivitäten sind wir auf Wunsch an Ihrer Seite, denn in Begleitung macht es doch viel mehr Spaß.

  • Betreuungsangebote

z.B.
- Spaziergänge
- Gesprächsführung
- Gesellschaftsspiele
- Basteln
- Gemeinsames Kochen und Backen
- Förderung der Hobbys
Und vieles mehr...

  • Fahrdienst

Wir bieten Ihnen unseren Fahrdienst und unsere Begleitung an, um Besorgungen oder Termine war nehmen zu können.

z.B.
- Friseurbesuche
- Einkaufen
- Behördengänge
- Arzttermine
- Kulturelle Veranstaltungen,
Und vieles mehr…

  • Stundenweise Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Auszeit, um wieder neue Kraft zu schöpfen.
Ab dem Pflegegrad 2 können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, damit sich ihre pflegenden Angehörigen, mal eine Auszeit nehmen können und entlastet werden.
Vorrausetzung hierfür ist, dass sie seit mindestens 6 Monaten von ihrem pflegenden Angehörigen zu Hause gepflegt und unterstützt werden.

  • Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3

Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist eine regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden.

  • Beratung für pflegende Angehörige

Die Beratung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden, dient zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Es werden den Angehörigen unter Anleitung Pflegetipps und dessen Durchführung zur Entlastung bei der Pflege gegeben.